Auf eine Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land fallen zwei Abgaben an — und sie werden über unterschiedliche Bemessungsgrundlagen berechnet. Genau dort gehen die Zahlen meistens schief. Die Kurzfassung: Der Zoll wird über die Ware plus Transport bis zur Grenze berechnet; die Einfuhrumsatzsteuer anschließend über diesen Betrag plus Zoll plus Weitertransport. Nexport Logistics setzt die Bemessungsgrundlage auf Ihrer Anmeldung im Nexportal-Portal korrekt an. Das Thema steht direkt neben Reverse Charge Vat und der Handelsrechnung, die das Ganze steuert.
Der Zollwert (douanewaarde)
Der Zollwert ist die Grundlage für den Einfuhrzoll. In der Regel ist es der Transaktionswert: der tatsächlich für die Ware gezahlte Preis, plus die Transport- und Versicherungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU (EU-Grenze oder Hafen). Das ist im Wesentlichen ein Wert nach CIF-Logik. Der Einfuhrzollsatz (bestimmt durch den HS-/TARIC-Code und den Ursprung der Ware) wird auf diesen Zollwert angewendet.
Die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer wird über eine breitere Grundlage berechnet: Zollwert + Einfuhrzoll + Nebenkosten (Transport und Versicherung) bis zum Bestimmungsort innerhalb der EU. Der Weitertransport von der Grenze zur Lieferadresse innerhalb der EU gehört also zur USt-Grundlage, obwohl er nicht zur Zollgrundlage gehört.
Daraus folgt, dass die Transportleistung in die EU selbst mit 0 % besteuert wird: Dieser Transport ist bereits in der Einfuhrumsatzsteuer-Grundlage versteuert, und die Rechnung des Frachtführers zusätzlich zu besteuern wäre Doppelbesteuerung. (Das ist die Verbindung zur 0%-Regel für Einfuhrtransporte.)
Ein einfaches Rechenbeispiel
- Ware (laut Handelsrechnung): €10.000
- Seefracht + Versicherung bis Rotterdam: €1.000
- → Zollwert = €11.000
- Einfuhrzoll, z. B. 4 % von €11.000 = €440
- Weitertransport Rotterdam → Ihre Tür: €300
- → Bemessungsgrundlage Einfuhrumsatzsteuer = €11.000 + €440 + €300 = €11.740
- Einfuhrumsatzsteuer zu 21 % = €2.465,40
Mit einer Artikel-23-Bewilligung wird diese Umsatzsteuer nicht an der Grenze gezahlt, sondern auf Ihre periodische Umsatzsteuererklärung verlagert — sie bindet also keine Liquidität.
(Sätze und die genaue Behandlung hängen von der Ware und der Situation ab; prüfen Sie immer die offizielle Quelle.)
Präferenzieller Ursprung: weniger oder null Zoll zahlen (EUR.1, A.TR)
Der Zollsatz ist nicht immer der Standardsatz für Drittländer. Haben die Waren präferenziellen Ursprung im Rahmen eines EU-Handelsabkommens, kann ein EUR.1-Zertifikat (eine Warenverkehrsbescheinigung, der präferenzielle Ursprungsnachweis; der vollständige Mechanismus, die 6.000-€-Grenze für die Rechnungserklärung und die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer stehen auf Preferential Origin) einen ermäßigten oder Nullzollsatz verschaffen. Es gilt für Einfuhren aus Ländern, mit denen die EU ein Präferenzabkommen hat; Beispiele sind unter vielen anderen die Schweiz, Norwegen, Ägypten und Marokko. Mehrere neuere Abkommen (z. B. Japan, Kanada) arbeiten stattdessen mit einer selbst ausgestellten Ursprungserklärung (statement on origin / origin declaration) des Exporteurs statt mit einem EUR.1, und jedes Abkommen hat eigene Nachweisregeln (Südkorea nutzt eine Ursprungserklärung des ermächtigten Ausführers; Vietnam stellt für Einfuhren in die EU weiterhin EUR.1 aus) — prüfen Sie also immer das Abkommen, das für Ihr Ursprungsland gilt.
Ein A.TR-Zertifikat ist etwas anderes: Es ist spezifisch für die Türkei und bescheinigt, dass sich Waren im freien Verkehr der Zollunion EU–Türkei befinden, sodass sie ohne Einfuhrzoll zirkulieren. Es ist kein Ursprungszeugnis; es geht um den Zollunionsstatus, und es funktioniert in beide Richtungen (EU→TR und TR→EU). Agrarerzeugnisse sowie Kohle- und Stahlprodukte fallen nicht unter die Zollunion und nutzen stattdessen EUR.1. Die Zollregel und das Ursprungszeugnis entscheiden, ob Sie qualifiziert sind; das Zertifikat wird am Ursprung ausgestellt/validiert und mit Ihrer Einfuhranmeldung vorgelegt.
Wie Nexport Logistics es richtig macht
Nexport Logistics arbeitet als Spediteur unter den FENEX-Bedingungen, mit eigenen Zolldeklaranten. Wir bauen den Zollwert korrekt auf, wenden den richtigen Zollsatz für Ihren HS-/TARIC-Code an, setzen die Einfuhrumsatzsteuer-Grundlage richtig an und richten den Artikel-23-Aufschub ein, damit die Einfuhrumsatzsteuer Ihren Cashflow nicht bindet — alles im Nexportal-Portal. Sollen wir Ihre Landed Cost berechnen? Mailen Sie an info@nexportlogistics.nl.
Offizielle Quellen: Belastingdienst — Umsatzsteuer bei der Einfuhr berechnen · EU-Zolltarif (tarief.douane.nl). Verwandt: Customs · Reverse Charge Vat · Shipping Documents · Importing Into The Netherlands