ViDA (VAT in the Digital Age) ist die grundlegende Neugestaltung der Mehrwertsteuer durch die EU für eine digitale, grenzüberschreitende Wirtschaft. Das Paket wurde am 11. März 2025 formell vom Rat angenommen (Richtlinie (EU) 2025/516 zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie, dazu zwei begleitende Verordnungen) und trat im April 2025 in Kraft. Für jeden, der über EU-Grenzen hinweg fakturiert — und das schließt die meisten Importeure, Exporteure und Spediteure ein — ändert sich damit, wie Rechnungen ausgestellt und wie die Mehrwertsteuer gemeldet wird. Nexport Logistics fakturiert über die Nexportal-Plattform; wenn diese Regeln greifen, bleiben Ihre Fracht- und Zollrechnungen also konform.
Die drei Säulen
- Digital Reporting Requirements (DRR), also digitale Meldepflichten, plus E-Rechnung: strukturierte E-Rechnungen und Meldungen nahezu in Echtzeit ersetzen Papier/PDF und periodische Listen.
- Plattformökonomie: Plattformen für kurzfristige Unterkünfte und Personenbeförderung auf der Straße werden für die Mehrwertsteuer zum deemed supplier (fingierter Leistungserbringer).
- Single VAT Registration (SVR): ein erweiterter One-Stop-Shop plus verpflichtendes Reverse-Charge-Verfahren, damit Unternehmen sich nicht in mehreren Mitgliedstaaten für die Mehrwertsteuer registrieren müssen.
Der entscheidende Zeitplan
- Ab Inkrafttreten (2025): Mitgliedstaaten dürfen eine inländische B2B-E-Rechnungspflicht ohne EU-Ausnahmegenehmigung einführen, und ohne dass der Käufer zustimmen muss. EN 16931 wird der Standard.
- 1. Juli 2028: Die Deemed-Supplier-Regeln für Plattformen gelten (Mitgliedstaaten dürfen sie bis zum 1. Januar 2030 aufschieben), ebenso die ersten Reformen der Single VAT Registration.
- 1. Juli 2030, der große Termin: verpflichtende strukturierte E-Rechnung plus digitale Meldung nahezu in Echtzeit für grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU. Die bisherigen Zusammenfassenden Meldungen (die ICP / EC Sales List) werden für diese Umsätze abgeschafft und durch eine Meldung pro Transaktion ersetzt.
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- Januar 2035: Konvergenzfrist; bereits bestehende nationale Echtzeit-Meldesysteme müssen sich am EU-Standard ausrichten.
Hinweis: Der ursprüngliche Vorschlag von 2022 zielte für die grenzüberschreitende E-Rechnung auf 2028. Das angenommene Paket hat das auf den 1. Juli 2030 verschoben — planen Sie also auf das Datum 2030, nicht auf den alten Entwurf.
Warum es eine Zoll- und Mehrwertsteuergeschichte ist
ViDA sitzt an der Nahtstelle von Steuer und Handel. Einfuhrumsatzsteuer, das Reverse-Charge-Verfahren (Artikel 23), der Nullsatz auf internationale Fracht und die Zollanmeldung speisen alle dieselbe Rechnung. Wenn die Rechnung zu einem strukturierten, in Echtzeit gemeldeten Dokument wird, bleibt deutlich weniger Raum, die Mehrwertsteuer nachträglich zu korrigieren. Die Daten müssen bei der Ausstellung stimmen.
Was es praktisch bedeutet
- Ihre Buchhaltung / Ihr ERP muss strukturierte E-Rechnungen senden und empfangen können (XML, nicht PDF).
- Sie brauchen eine Verbindung zwischen Ihrem TMS/WMS, Ihrem Buchhaltungssystem und einem E-Rechnungskanal (Peppol oder gleichwertig).
- Die Niederlande haben noch keine inländische B2B-Pflicht eingeführt (B2G-E-Rechnung über Peppol ist bereits vorgeschrieben), aber die grenzüberschreitende Pflicht ab 2030 gilt in jedem Fall.
Wie Nexport Logistics damit umgeht
Wir fakturieren Ihre Fracht-, Zoll- und Lagerleistungen über Nexportal, das darauf ausgelegt ist, mit den kommenden Pflichten auf strukturierte Rechnungen nach EN 16931 und Zustellung über Peppol umzusteigen. Diese Umstellung ist unsere Ingenieursaufgabe — kein Problem, das wir an Sie weiterreichen.
Fragen zur E-Rechnung bei Ihren Sendungen? Mailen Sie an info@nexportlogistics.nl.
Offizielle Quellen: Europäische Kommission — VAT in the Digital Age · Rat — ViDA angenommen (11. März 2025) · Richtlinie (EU) 2025/516 (EUR-Lex). Verwandt: E Invoicing · Peppol · Vat On Freight