PGS 37-2 ist die niederländische Sicherheitsrichtlinie für die Lagerung lithiumhaltiger Energieträger: Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien und Batteriepacks, Heim-/Pufferbatterien, E-Bike- und EV-Batterien sowie Energiespeichersysteme. Sie entstand nach einer Reihe von Bränden, bei denen Lithiumbatterien (etwa von E-Bikes) in thermisches Durchgehen gerieten und die Aufsicht handeln musste. Das Thema gehört zum Bereich Dangerous Goods, auf der Seite der Lagerung, nicht des Transports.
Warum die Lagerung von Lithium so ernst genommen wird
Eine beschädigte, überladene oder überhitzte Lithiumzelle kann in thermisches Durchgehen geraten: ein sich selbst erhaltender Brand, der schwer zu löschen ist, giftige Pyrolysegase freisetzt und korrosives, giftiges Löschwasser erzeugt, das Feuerwehrleute und die Umgebung gefährdet. Eine einzige schlechte Zelle in einem vollen Lager ist ein Großschadensereignis. Genau deshalb stellt PGS 37-2 hohe Anforderungen an die Brandsicherheit: Detektion, Brandbekämpfung wie Sprinkleranlagen, Trennabstände und Mengenbegrenzungen.
Die betroffenen UN-Nummern (alle Klasse 9)
Lithiumbatterien sind Gefahrgut der Klasse 9, unter diesen UN-Nummern:
- UN 3480: Lithium-Ionen-Batterien (einzeln)
- UN 3481: Lithium-Ionen-Batterien, mit Ausrüstung verpackt oder in Ausrüstung eingebaut
- UN 3090: Lithium-Metall-Batterien (einzeln)
- UN 3091: Lithium-Metall-Batterien, mit Ausrüstung verpackt oder in Ausrüstung eingebaut
- UN 3536: Lithiumbatterien, in einer Güterbeförderungseinheit eingebaut
Für beschädigte oder defekte Zellen gelten zusätzliche Sondervorschriften. Das sind die Codes, die auf den Transportdokumenten der Waren stehen, die Sie anschließend lagern müssen.
Der Haken: Nur wenige Anlagen erfüllen die Anforderungen tatsächlich
Die Anforderungen (vor allem Brandbekämpfung/Sprinkler und Trennung) sind streng, und viele bestehende Lagerhallen erfüllen sie nicht. Sie haben keine Sprinkleranlage. Würde PGS 37-2 von heute auf morgen hart durchgesetzt, hätte ein großer Teil des Marktes schlicht keinen konformen Ort mehr, um Lithiumbatterien zu lagern. Diese Auswirkung ist der Grund, warum die Einführung so umstritten ist.
Status (Mitte 2026): noch keine harte Verpflichtung
PGS 37-2 existiert als Richtlinie (aktuelle Fassung PGS 37-2:2023, v1.1, April 2026), aber die rechtliche Verankerung im Bal (dem niederländischen Besluit activiteiten leefomgeving, unter der Omgevingswet) wurde mehrfach verschoben. Die Internetkonsultation zur Änderung lief von März bis April 2026; das Inkrafttreten wird nun im Laufe des Jahres 2027 erwartet, und das Ministerium warnt, dass sich dies noch verschieben kann. Bis dahin ist PGS 37-2 für sich genommen keine harte Verpflichtung. Das heißt aber nicht „keine Regeln": Auf Grundlage der allgemeinen Sorgfaltspflicht (zorgplicht) können die Umweltbehörden (omgevingsdiensten) bereits jetzt eine angemessene Einhaltung erwarten. Ab 2027 soll der Bal festlegen, wann die Lagerung von Lithium als umweltbelastende Tätigkeit gilt (dann ist eine Umweltgenehmigung erforderlich; andernfalls folgt man PGS 37-2). Für den Betrieb eines installierten Batteriesystems gibt es eine eigene Richtlinie — siehe Pgs 37 1. Da sich hier viel bewegt, prüfen Sie den aktuellen Stand immer an der offiziellen Quelle.
„Nicht verankert" — also freie Lagerung? Nein
Ein verbreitetes Missverständnis. IMDG/IMO-Klasse 9 (und ADR) regeln den Transport, nicht die Lagerung: Sie klassifizieren die Batterien (UN 3480 usw.), solange sie unterwegs sind, geben aber kein Lagerregime vor. Auch ohne verankertes PGS 37-2 bleiben Sie an die allgemeine Sorgfaltspflicht (zorgplicht), die Umweltgenehmigung Ihres Standorts, Brandschutz- und Bauvorschriften (Bbl) und das Arbeitsschutzrecht (Arbo) gebunden. Und Ihr Versicherer verlangt in der Regel ohnehin Maßnahmen. Die Umweltbehörden nutzen PGS 37-2 bereits als Maßstab. Lithiumbatterien lassen sich also nicht einfach „frei" lagern; was fehlt, ist eine harte, einheitliche PGS-37-2-Pflicht, nicht die Regeln selbst.
Wie Nexport Logistics die Lithiumlagerung handhabt
Wir betreiben ein eigenes Lager für ungefährliche Waren. Für Lithiumbatterien und andere gefährliche Energieträger arbeiten wir mit bewährten Partnern, die über die richtige Genehmigung und die richtige Anlage für den jeweiligen Stoff und die Menge verfügen, damit Ihre Batterien auch bei sich ändernden Regeln sicher und rechtmäßig gelagert sind. Den Gefahrgut-Transport (die UN-3480/3481-Papiere) und die Zollseite übernehmen wir im selben Ablauf.
Nexport Logistics arbeitet als Spediteur unter den FENEX-Bedingungen, mit voller Transparenz im Nexportal-Portal. Sie importieren oder lagern Lithiumbatterien? Schreiben Sie an info@nexportlogistics.nl, und wir leiten Ihre Sendung an eine Anlage, die tatsächlich konform ist.
Offizielle Quellen: PGS 37-2 — Lithiumhoudende energiedragers: Opslag · IPLO — PGS 37-1 en 37-2. Weiterführend: internetconsultatie — wijzigingsbesluit opslag elektrische energie. Verwandt: Pgs 37 1 · Dangerous Goods · Customs