PPWR: Verpackung & Verpackungsabfall

2026-09-10 By Jan van den Herik

Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie durch ein einziges EU-weites Regelwerk, das unmittelbar gilt, ohne nationale Umsetzung. Seit dem 12. August 2026: Material- und Raumeffizienz-Grenzwerte (E-Commerce-Pakete auf 40 % Leerraum begrenzt), ein PFAS-Verbot in Lebensmittelkontaktverpackungen, Verbote bestimmter Einwegformate, und — wie bei REACH — ein EU-Importeur, der die Compliance-Pflicht übernimmt, wenn ein Nicht-EU-Verkäufer keinen Only Representative benannt hat.


Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40, die Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die alte Verpackungsrichtlinie. Der Unterschied ist mehr als kosmetisch: Eine Richtlinie musste von jedem Mitgliedstaat in eigenem Tempo in nationales Recht umgesetzt werden; eine Verordnung gilt unmittelbar und identisch in der gesamten EU, sobald ihre Termine erreicht sind. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft, und ihre Kernpflichten wurden am 12. August 2026 anwendbar.

Was sich am 12. August 2026 änderte

Drei Dinge griffen an diesem Datum, alle ab sofort durchsetzbar:

  • Material- und Raumeffizienz. Verpackung muss auf das beschränkt werden, was zum Schutz und zur Lieferung der Ware nötig ist. Die konkrete Regel, die überall zitiert wird: E-Commerce-Pakete dürfen nicht mehr als 40 % Leerraum enthalten, außer wenn technisch unvermeidbar.
  • PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen beschränkt. Grenzwerte von 25 ppb für jede einzelne PFAS-Substanz, 250 ppb kombiniert, und 50 ppm organisch gebundenes Fluor insgesamt.
  • Bestimmte Einwegformate vollständig verboten — Kleinportionsverpackungen im Gastgewerbe (Portionspackungen für Saucen, Mini-Toilettenartikel) und dünne Kunststofffolie um kleine Mengen lose verkauftes Obst und Gemüse (unter 1,5 kg).

Eine Konformitätsbewertung und Konformitätserklärung ist nun für in Verkehr gebrachte Verpackung erforderlich, und überall, wo wiederverwendbare Verpackung eingesetzt wird, muss ein Wiederverwendungssystem bestehen.

Was noch kommt

Die PPWR führt weitere Pflichten gestaffelt über mehrere Jahre ein: harmonisierte Kennzeichnung wird am 12. August 2028 vollständig anwendbar, und Ziele für Rezyklatanteil und Wiederverwendung werden zwischen 2027 und 2030 und darüber hinaus schrittweise eingeführt. Der 12. August 2026 ist der Boden, nicht die Ziellinie.

Die Pflicht des Importeurs — das kommt Ihnen bekannt vor

Die PPWR übernimmt dieselbe Struktur wie der "Only Representative" bei REACH: Nach Artikel 45 muss ein Hersteller, der nicht in dem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem seine Verpackung erstmals Nutzer erreicht, dort einen bevollmächtigten Vertreter benennen — einen pro Mitgliedstaat, keine EU-weite Sammelbenennung — der die Registrierung zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die Verpackungsdatenmeldung und die Gebühren übernimmt.

Ist kein bevollmächtigter Vertreter benannt, fällt die Compliance-Pflicht dem EU-Importeur zu, der die Ware in Verkehr bringt. Importieren Sie verpackte Waren von einer Nicht-EU-Marke, die das nicht geregelt hat, liegt diese Haftung standardmäßig bei Ihnen — genau die Position, in die REACH einen Importeur bei Chemikalien ohne Only Representative bringt.

Was das in der Praxis bedeutet

Wer E-Commerce-Pakete in die EU versendet, sollte Füllmaterial und Kartongröße bereits jetzt gegen die 40-%-Regel prüfen. Wer verpackte Waren von außerhalb der EU importiert — unter eigenem Namen oder als markenloser Wiederverkäufer — sollte klären, ob der Hersteller in jedem EU-Land, das die Ware erreicht, einen bevollmächtigten Vertreter hat, oder akzeptieren, dass die EPR-Registrierungs- und Meldepflicht standardmäßig bei ihm als Importeur liegt.

Offizielle Quellen: Europäische Kommission — Packaging and packaging waste · EUR-Lex — Verordnung (EU) 2025/40. Verwandt: Reach · Importing Into The Netherlands · Customs · Warehousing

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