Die Umsatzsteuer auf die Fracht- bzw. Speditionsleistung selbst folgt eigenen Regeln. Sie sind getrennt vom Reverse-Charge-Verfahren (wer die Steuer abführt) und von den Abgaben und der Einfuhrumsatzsteuer auf die Ware. Es sind allgemeine Umsatzsteuerregeln für den Transport, und genau hier stellt sich ein Angebot still und leise als falsch heraus. Nexport Logistics rechnet die Fracht-Umsatzsteuer korrekt ab, im Nexportal-Portal.
Leistungsort: Fracht wird im Land des Kunden besteuert
Fracht und Spedition sind B2B-Dienstleistungen, also liegt der Leistungsort im Land des Kunden (Artikel 44 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie):
- Niederländischer Spediteur → deutscher Geschäftskunde: keine niederländische Umsatzsteuer. Die Steuerschuld geht auf den deutschen Kunden über, der sie in seiner eigenen Erklärung meldet (der Mechanismus: Reverse Charge Vat).
- Niederländischer Spediteur → niederländischer Geschäftskunde: normale niederländische Umsatzsteuer (21 %).
- Ausnahme „use and enjoyment": Findet der Transport vollständig innerhalb eines Landes oder vollständig außerhalb der EU statt, kann sich der Ort dorthin verlagern, wo die Leistung tatsächlich genutzt wird. Das kann das Ergebnis ändern.
Einfuhr- und Ausfuhrtransport: 0 %
- Einfuhrtransport (von außerhalb der EU): Die Transportkosten unterliegen 0 % Umsatzsteuer, wenn sie bereits im Zollwert der Ware enthalten sind (sie stecken in der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer), damit sie nicht doppelt besteuert werden.
- Ausfuhrtransport: Die 0 %-Befreiung bei der Ausfuhr gilt nur, wenn der Transport direkt dem Ausführer/Versender in Rechnung gestellt wird, nicht bei einer Teilstrecke, die einem anderen Spediteur berechnet wird. Der Gerichtshof hat das im Fall L.Č. entschieden (C-288/16, 2017): Eine Transportleistung an einen Zwischenhändler/Spediteur ist steuerpflichtig, dieselbe Leistung direkt an den Ausführer fakturiert ist befreit. Belgien wendet das seit dem 1. April 2022 streng an; die veröffentlichte niederländische Praxis ist bei untervergebenen Teilstrecken großzügiger, prüfen Sie also den aktuellen Stand, bevor Sie sich darauf verlassen. Derselbe Lkw zum selben Ort kann 0 % oder umsatzsteuerpflichtig sein, je nachdem, wem Sie die Rechnung stellen.
Die Regeln unterscheiden sich je Land und je Situation, bestätigen Sie also stets die lokale Behandlung (und halten Sie Ihren Steuerberater auf dem Laufenden).
Wo die 0 % enden: erste Teilstrecke, Lagerung und zweite Teilstrecke
Eine typische Kette aus der Praxis (Container herein, Transport zum Lager, Lagerung, dann eine zweite Fahrt zum Kunden) zeigt, wo die 0 % aufhören:
- Erste Teilstrecke (Hafen zum Bestimmungsort, z. B. Ihr Lager): 0 % Umsatzsteuer, sofern dieser Bestimmungsort im Zeitpunkt der Einfuhr bekannt ist (es ist der Ort, an den die Ware laut Einfuhrdaten geliefert wird) und die Kosten in der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer enthalten sind. Eine erneute Besteuerung wäre Doppelbesteuerung.
- Lagerung: Hier kippt es mit dem Zollstatus. Lagerung unter Zollverschluss (Bonded), bei der die Ware noch unter zollamtlicher Überwachung steht und noch nicht eingeführt ist, liegt bei 0 %, wenn sie mit der Einfuhr zusammenhängt. Gewöhnliche Lagerung bereits eingeführter Ware (im freien Verkehr) unterliegt den normalen 21 %.
- Zweite Teilstrecke (Lager zum Kunden), nachdem die Ware eingeführt ist: 21 %, eine normale inländische Transportleistung (oder Reverse Charge, wenn es eine grenzüberschreitende B2B-Leistung ist).
Die Trennlinie ist also der bei der Einfuhr bekannte „Bestimmungsort" plus der Zollstatus: bis zu diesem Punkt, im Zusammenhang mit der Einfuhr, 0 %; sobald die Ware eingeführt ist und weiterläuft, normale Umsatzsteuer.
Wie Nexport Logistics dazu passt
Nexport Logistics ist ein Spediteur, der unter den FENEX-Bedingungen arbeitet. Wir fakturieren die Fracht mit der richtigen umsatzsteuerlichen Behandlung (0 % wo es hingehört, Reverse Charge bei Kunden im Ausland, 21 % auf eine inländische Anschlussstrecke) und stimmen sie mit der Zollanmeldung und der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ab. So stimmt Ihr Landed Cost und nichts wird doppelt besteuert, alles sichtbar im Nexportal-Portal. Sollen wir Ihre Fracht-Umsatzsteuer prüfen? Schreiben Sie an info@nexportlogistics.nl.
Offizielle Quellen: Belastingdienst — Umsatzsteuer auf Dienstleistungen bei Ein-/Ausfuhr · Europäische Kommission — Place of taxation. Verwandte Themen: Reverse Charge Vat · Customs Value · Customs · Incoterms